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Was man tief in seinem Herzen besitzt,
kann man nicht durch den Tod verlieren.

Johann Wolfgang von Goethe

Was tun?

Wie verhalte ich mich richtig?

Wenn ein Todesfall eintritt, gibt es viel zu bedenken. Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und Kompetenz in dieser schwierigen Situation zur Seite. Die wichtigsten Punkte, die zu beachten sind, haben wir hier für Sie zusammengestellt.

 

Bitte informieren Sie zunächst Ihren Hausarzt, eventuell auch den Notarzt. Dieser stellt nach seiner Untersuchung eine Todesbescheinigung aus.

Falls der Todesfall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim eingetreten ist, übernimmt die Leitung der Einrichtung diesen Schritt. 

Bitte informieren Sie uns anschließend telefonisch. Wir sind täglich und rund um die Uhr für Sie erreichbar. Sie können den Verstorbenen sofort überführen lassen, aber auch ggf. noch für bis zu 36 Stunden bei sich behalten, um in Ruhe Abschied zu nehmen.

Übrigens: Bei der Wahl des Bestatters sind Sie völlig frei und nicht an den Wohnort gebunden.

Benötigte Dokumente

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde
  • Todesbescheinigung, vom Arzt ausgestellt
  • Stammbuch oder Heiratsurkunde (bei Verheirateten)
  • Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Stammbuch (bei Geschiedenen)
  • Stammbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Verwitweten)
  • Krankenversichertenkarte
  • ggf. Versicherungsunterlagen
  • Rentenversicherungsnummer


Hier finden Sie die Zusammenstellung der benötigten Dokumente zum Download pdf

 

Falls Sie nicht alle benötigten Dokumente finden können, helfen wir Ihnen auf Wunsch, diese zu besorgen.

Abschied nimmt man nur einmal

Das Bedürfnis nach Trost und Hoffnung ist tief im menschlichen Wesen verwurzelt.

Wir wissen aus unserer Erfahrung, dass die Art und Weise der Abschiednahme für den Trauernden wichtig ist. Jeder Mensch ist unterschiedlich, und so sollte auch sein Abschied gestaltet werden.
Neben der traditionellen Erdbestattung im Sarg sind in den letzten Jahren neue Bestattungsformen hinzugekommen. Auch der Sinn einer Aufbahrung ist wieder mehr ins Bewusstsein gerückt. Diese intensive letzte Begegnung hilft dabei, den Tod zu realisieren und den Erinnerungen an die gemeinsame Zeit nachzuspüren.

Eine persönliche Trauerfeier bietet den Anwesenden Halt, sie führt Familie und Freundeskreis des Verstorbenen noch einmal zusammen und bleibt im Gedächtnis.

Wir möchten Sie dazu ermutigen, sich aktiv in die Gestaltung der Abläufe einzubringen – wir helfen Ihnen mit Anregungen und Ideen und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Die offene Aufbahrung

Die letzten gemeinsamen Stunden

Die letzten Stunden vor der Beisetzung sind ein wichtiger und kostbarer Zeitraum. Wir raten Ihnen dazu, diese Stunden zu nutzen, um das Geschehene zu verstehen. Wenn Sie eine Hausaufbahrung wünschen, helfen wir Ihnen, den Verstorbenen so zu versorgen, dass dies möglich ist. Der Gesetzgeber sieht eine Überführung innerhalb von bis zu 36 Stunden nach Eintritt des Todes vor. Die Friedhofsverwaltungen stellen für diesen Zweck Räumlichkeiten zur Verfügung, die wir gerne nach Ihren Bedürfnissen dekorieren.

Die letzte Ruhe finden

Bei der Wahl von Bestattungsform und Grabstätte sollte zunächst der Wunsch des Verstorbenen den Ausschlag geben. Außerdem sollten Sie berücksichtigen, wer das Grab regelmäßig besuchen und die eventuell anfallende Grabpflege übernehmen kann.

Bestattungsformen

Wenn der Verstorbene sich nicht zu diesen Themen geäußert hat, muss der nächste Angehörige zunächst die Wahl zwischen einer Erd- und einer Feuerbestattung treffen.


Erdbestattung

Eine Erdbestattung auf dem Friedhof gilt in Westeuropa noch immer als die traditionellste Bestattungsform. Die Trauergemeinde begleitet den Leichnam des Verstorbenen im Sarg zu seiner letzten Ruhestätte. Dort wird der Sarg abgesenkt, ein Geistlicher oder weltlicher Trauerredner richtet einige Worte an die Trauernden. Für die Trauerbewältigung ist dies ein hilfreiches Ritual und kann ein wichtiger Trost sein.

 

Feuerbestattung

Bei einer Feuerbestattung wird der Leichnam des Verstorbenen im Sarg verbrannt.

Die Trauerfeier am Sarg wird in einer Kapelle, Trauerhalle oder Kirche abgehalten, später wird der Sarg mit dem/der Verstorbenen zur Einäscherung in ein Krematorium überführt.

Zur Beisetzung der Urne kommen die Angehörigen noch einmal zusammen. Alternativ kann die Abschiedsfeier nicht am Sarg, sondern auch zur Urnenbeisetzung durchgeführt werden. Dabei wird die Urne aufgebahrt und mit der Trauergemeinde zur letzten Ruhestätte geleitet.

 

Seebestattung

Nach vollzogener Einäscherung kann bei einer Seebestattung die wasserlösliche Urne im Meer außerhalb der Drei-Meilen-Zone beigesetzt werden.

Eine besondere Verbindung des Verstorbenen zum Meer wird vorausgesetzt. Eine Trauerfeier an Bord ist möglich, der Ablauf kann auf Wunsch von den Angehörigen mitgestaltet werden. Diese erhalten zur Erinnerung eine Seekarte mit den Koordinaten der Beisetzung.

In Ost- oder Nordsee sind jährliche Gedenkfahrten üblich. An einigen Seehäfen gibt es außerdem große Findlinge, an denen Namenstafeln angebracht werden dürfen. Seebestattungen können generell in allen Weltmeeren stattfinden. Wir arbeiten mit ausgesuchten Reedereien zusammen.

Grabarten

Das Wahlgrab (Erd- und Feuerbestattung)

Ein Wahlgrab kann von den Angehörigen frei ausgewählt werden. Sie können die Grabstätte individuell gestalten und sind für die spätere Pflege verantwortlich. Ein Wahlgrab eignet sich besonders gut als Familiengrab, es wird für einen festen Zeitraum erworben, in der Regel sind dies 20 - 25 Jahre.

Eine solche Grabstätte kann auch schon zu Lebzeiten ausgesucht und erworben werden.


Das Reihengrab
(Erd- und Feuerbestattung)

Diese Grabstelle kann nicht frei ausgewählt werden. Sie wird von der jeweiligen Friedhofsverwaltung „der Reihe nach“ vergeben. In einem Reihengrab kann jeweils nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Die Ruhezeit darf nicht über den bestehenden Vertrag hinaus verlängert werden.


Das Anonyme Reihengrab
(Erd- und Feuerbestattung)

Eine weitläufige Rasenfläche nimmt die Urne oder den Sarg des Verstorbenen auf. Der Grabplatz wird nicht gekennzeichnet, nur die Friedhofsverwaltung kennt die genaue Stelle. Die Trauerverarbeitung kann erschwert werden, da den Angehörigen ein räumlicher Bezugspunkt fehlt. Daher ist es sinnvoll, mit allen Familienmitgliedern über diese Problematik zu sprechen.


Naturbestattung
(Feuerbestattung)

Im sogenannten Friedwald® werden Urnen im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Der natürliche Waldcharakter sollte erhalten bleiben. Auch hier entfällt eine Grabpflege. Es ist möglich, ein Namensschild des Verstorbenen am jeweiligen Baum anzubringen. Ein weiterer Partner von uns ist die Oase der Ewigkeit®. Dieses Unternehmen bietet unterschiedliche Formen der Naturbestattung in der Schweiz an.


Weitere, bei uns eher unübliche Bestattungsformen können wir ebenfalls durchführen oder beauftragen – bitte fragen Sie bei Interesse nach.


Übrigens: Nicht jeder Friedhof verfügt über die oben aufgezählten Grabarten. 
Wir wissen, was in unserer Region zu welchen Kosten möglich ist, helfen Ihnen gern bei der Entscheidungsfindung und beraten Sie unverbindlich – bitte sprechen Sie uns an.

Dein Wille geschehe

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